Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen der uns übertragenen Aufgaben, rund um Ihre Anfragen zur Verfügung.
Im Allgemeinen sind wir als ihr Honorarkonsulate dazu berufen,
- bei der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Empfangsstaat, namentlich auf den Gebieten außenwirtschaftlicher und entwicklungspolitischer Beziehungen, des Verkehrs, der Kultur und der Rechtspflege mitzuwirken.
- Deutschen sowie inländischen juristischen Personen nach pflichtgemäßem Ermessen Rat und Beistand zu gewähren.
Zu den uns übertragenen konsularische Aufgaben zählen:
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten,
- Pass- und Sichtvermerksangelegenheiten,
- Personenstandsangelegenheiten,
- Mitwirkung bei der Erledigung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlaßangelegenheiten,
- Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländische öffentlicher Urkunden,
- Schifffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,
- Erledigung und Übermittlung von Rechtshilfegesuchen,
- Zustellungen,
- Überwachung der Einhaltung von Verträgen.
- die Beurkundung sowie Legalisation ausländischen Urkunden, sowie die Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden.
- Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen
Für Anfragen in obigen Sachbereichen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.