Die senegalesische Regierung hat sich für einen Visumszwang (entgeltlich) für die Staatsangehörige von allen Ländern, die nicht der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (CEDEAO) angehören, entschieden. Marokkaner und Mauretanier sind wegen bilateralen Freizügigkeitsabkommen mit Rabat und Nouakchott auch nicht Visumpflichtig.
Das biometrische Visum wird eingeführt. Diese Umsetzung bedeutet, dass die Honorarkonsulate kein Visum mehr ausstellen können.
Verfahren für das biometrische Visum ab 1. Juli 2013
Eine Zahlung per Kreditkarte Online ist für jeden Visumantrag erforderlich.
Informationen unter: www.visasenegal.sn – Dienste 24H/24H verfügbar.
I – Zahlung: Gebühr (ohne Bearbeitungskosten: Bankgebühr) 50 EUR für 1 Visum (0 bis 90 Tage) – der Antragsteller zahlt online und wenn er seine Dokumente nicht digitalisieren kann, hat er die Möglichkeit seinen Antrag bei der senegalesischen Botschaft zu stellen.
1 – Bei der Online Zahlung mit Visa- oder MasterCard erhält der Antragsteller 2 E-Mails: eine sofortige mit der Zahlungsbestätigung (Codenummer) und eine 2. genannt „pré-visa“ mit der Zustimmung oder die Ablehnung der Behörde.
2 – Zahlung (bar oder per Karte) am Flughafen bei der Ecobank Kasse nah an der Visaausstellungsstelle.
Andere Zahlungsmöglichkeiten sind in der Bearbeitung.
NB: die Zahlung am Flughafen gilt nur für spezielle Fälle wie z. B. Teilnahme einer Gruppe an einem Seminar, Internationales Treffen, Notfall, Sportteam…
II – Visaantrag: Der Antragsteller hat die Möglichkeit entweder Online oder bei der Botschaft in Berlin seine Antrage zu stellen.
1 – Online: nach der Zahlung füllt der Antragsteller das Upload-Formular, fügt alle notwendige Dokumente bei und bestätigt dann mit der Enter-Taste.
2 – Antrag bei der Botschaft: nach der Online-Zahlung geht der Antragsteller (mit der Zahlungsbestätigung) in die Botschaft, füllt vor Ort das Formular, gibt seine Anfrage ab und erhält eine Quittung und einen Termin für die Abholung des Visums.
III – Erhalt der Bestätigungsunterlage (bei online Verfahren)
Der Antragsteller erhält per E-Mail eine Bestätigungsunterlage genannt „laissez-débarquer“ mit Strichcode und Textinformation wie: Vorgehensweise, Adresse, erforderliche Dokumente, usw.
IV – Antrag bei der Botschaft oder am Flughafen
Entweder geht der Antragsteller zur Botschaft (empfehlenswert) mit seiner Unterlage (siehe Liste unten) oder zur am Flughafen genannten Stelle.
1 – Der Antragsteller geht mit seinem „laissez-débarquer“ in die Botschaft. Dort wird der Strichcode eingescannt, die biometrischen Angaben werden registriert und eine Quittung wird ausgestellt. Das Visum wird innerhalb 48 Stunden nach der Gültigkeitserklärung der Behörde erteilt.
NB: die Quittung enthält Folgendes:
- Ort der Quittungserstellung, Datum, Uhrzeit der Registrierung der biometrischen Daten
- Identitätsinformation bzgl. des Antragsstellers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer)
2 – Der Antragsteller fliegt mit dem „laissez-débarquer“ ab und geht nach seinem Ankunft am Flughafen zur Stelle „Visa aéroport“, wo die biometrische Registrierung stattfindet. Das Visum wird gedruckt und in Pass eingetragen, dann finden die polizeilichen Formalitäten statt.
V – Erteilung – Abholung des Visums
Die Unterlage wird innerhalb 48 Stunden bearbeitet. Der Antragssteller geht persönlich, mit seiner Quittung zur Botschaft in Berlin, um sein Visum abzuholen.
NB:
- Fingerabdruck und Fotoaufnahme sind für jedes Visum Pflicht (sogar wenn der Antragsteller ein oder mehrere Visa bereits bekam)
-
Das Visum kann von einem Dritten abgeholt werden. Dazu werden das Original der Quittung, eine Vollmacht mit Unterschrift des Antragstellers sowie eine Kopie des Passes des Antragsstellers benötigt.
-
In Sonderfällen (körperliche Behinderung, fehlender Fingerabdruck) ist ein ärztliches Attest notwendig.
-
Die Anwesenheit des Antragsstellers ist erforderlich. Der Fingerabdruck ist für jeden Pflicht – bis auf Kinder unter 12 Jahre, die aber auch anwesend sein müssen.
Liste der vorzulegenden Unterlagen
1) Das Original der Zahlungsbestätigung (Visagebühr i. H. v. 50 EUR)
2) Der Visaantrag (vorschriftmäßig ausgefüllt und unterschrieben)
3) 1 Passbild
4) Der Pass (Gültigkeit noch mindestens 6 Monate) + eine Kopie der 5 ersten Seiten
5) Das Flugticket oder eine detaillierte Bescheinigung der Flugreservierung
6) Die Hotelreservierung oder eine Beherbergungsbestätigung
7) Eine elterliche Reisegenehmigung vom Vater oder von der Mutter unterschrieben und beglaubigt für ein Kind, das allein oder in Begleitung einer Person, die kein Elternteil ist, reist.